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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
A. Anwendungsbereich/Nebenabreden
1. Die nachfolgenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)
werden Bestandteile aller bis zur Ausgabe neuer AGB – auch in laufender
künftiger Geschäftsverbindung – geschlossenen Verträge über
Warenlieferungen und Leistungen oder sonstiger Geschäftsbeziehungen.
Dies gilt auch, wenn später telefonische oder mündliche Abschlüsse nicht
ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Anerkennung dieser
Geschäftsbedingungen getätigt werden.
2. Anders lautende Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen des
Kunden gelten nur nach entsprechender schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Abweichende mündliche Absprachen, Nebenabreden und Änderungen der
getroffenen Vereinbarungen haben nur mit unserer schriftlichen Bestätigung
Gültigkeit.
B. Lieferfristen/Transport
1. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt
oder Betriebsstörungen, bei Arbeitskämpfen insbesondere Streik oder
Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
unserer Einflussmöglichkeiten liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich
auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss
sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unserem Vorlieferanten eintreten.
Schadenersatzansprüche des Kunden entstehen hierdurch nicht, Die
vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn
sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende
derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst
mitgeteilt. Das Vorliegen solcher Umstände berechtigt uns zudem, vom
Vertrag zurückzutreten.
2. Teillieferungen sind zulässig. Ansprüche aus Ersatzlieferung und/oder
Schadenersatz werden in all diesen Fällen ausgeschlossen und berechtigen
nicht zum Vertragsrücktritt.
3. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung des Kunden und Gefahr, gleichgültig
wer die Frachtkosten trägt. Versandart, Versandweg und Verpackung werden
mangels besonderer Anweisung des Kunden nach unserem Ermessen
bestimmt. Erfolgt auf Wunsch des Kunden eine besondere Art des Versands,
so gehen die zusätzlichen Kosten ohne Rücksicht auf die Einhaltung von
Lieferterminen in jedem Fall zu dessen Lasten. Ab einem Bestellwert von €
500,- werden keine Transportkosten verrechnet.
4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, so können wir für die Über-
/Annahme der Ware eine Nachfrist setzen. Über die nach Ablauf dieser Frist
vom Kunden nicht übernommene Ware sind wir sofort verfügungsberechtigt;
weiter können wir ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und
den Kunden für jeden uns aus dem Annahmeverzug oder der Nicht-Annahme
entstandene Schaden haftbar machen.
C. Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass etwas anderes
schriftlich von uns erklärt wird; insbesondere sind unsere in Katalogen,
Broschüren oder Anzeigen angegebenen Preise unverbindlich.
2. Alle mündlichen und schriftlichen Preisangaben verstehen sich in Euro (€)
ausschließlich Mehrwertsteuer und, soweit nichts anderes vereinbart ist, ohne
Kosten der Verpackung, des Transportes und/oder einer
Transportversicherung sowie ohne sonstige Spesen.
3. Wir stellen grundsätzlich unsere am Tage der Annahme der Bestellung
gültigen Listenpreise in Rechnung und legen die zu diesem Zeitpunkt
maßgeblichen Konditionen zugrunde. Die Mehrwertsteuer wird in der am Tag
der Lieferung geltenden Höhe berechnet.
4. Bezieht sich eine Bestellung ganz oder teilweise auf im Zeitpunkt ihres
Einganges in unserem Lager nicht verfügbare Ware, so teilen wir dies dem
Kunden unter Hinweis darauf, dass wir die Ware für ihn bestellt haben,
unverzüglich mit.
5. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder bei Zahlungseingang
innerhalb von 10 Tage ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto zur
Zahlung fällig. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir nach
vorausgehender Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% p.m.
vorzusehen. Wechsel und Scheck werden nur nach besonderer Vereinbarung
unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen, Wechselsteuer und
Bankprovision erfüllungshalber angenommen. Aufrechnung und
Zurückhaltung wegen nicht anerkannter Gegenforderungen aus laufender
Geschäftsverbindung mit uns sind ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Gegenüber neuen Kunden behalten wir uns Lieferungen gegen Nachnahme
oder Vorauskassa vor. Bei den übrigen Kunden gilt dasselbe, sofern im Laufe
der Geschäftsbeziehung Zweifel an deren Kreditwürdigkeit oder
Zahlungsfähigkeit auftreten. Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen.
D. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Schecks bis zu
deren Einlösung) sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen
aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Soweit der Wert der
Vorbehaltsware unsere Forderungen um mehr als 25% übersteigt, geben wir
auf Anforderung des Kunden Ware nach unserer Wahl frei.
2. Ein Wiederverkäufer darf die Ware im Rahmen eines ordentlichen
Geschäftsganges unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen. Andere
Verfügungen, insbesondere die Verpfändung und Sicherungsübereignung
sind nicht gestattet. Die aus dem Verkauf entstehenden Forderungen und
Nebenrechte gelten zur Sicherung unserer Forderungen aus der
Geschäftsverbindung – auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Einzelfall –
als im Voraus an uns abgetreten. Der Wiederverkäufer ist ermächtigt, die
abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Bei
Bezahlung durch den Empfänger der Lieferung tritt der Erlös an die Stelle der
Ware. Übersteigt der Wert der uns zur Sicherung dienenden Forderung die
Summe unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 25%,
so sind wir insoweit zur Rückübertragung von Forderungen nach unserer Wahl
verpflichtet, wenn der Kunde dies verlangt.
3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die
Verantwortung für den Kaufgegenstand, insbesondere auch die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung.
4. Schäden an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sowie Zugriffe
Dritter auf diese Waren oder an uns abgetretene Forderungen sind uns vom
Kunden unverzüglich anzuzeigen.
5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder Pfändung des
Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
E. Gewährleistung
1. Qualitätsmängel (Sachmängel, Falschlieferung oder Fehlmengen) oder
fehlende zugesichert Eigenschaften sind uns innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist können
Gewährleistungsansprüche nicht mehr gelten gemacht werden. Wir sind,
soweit dies nach Art des Liefergegenstandes dem Kunden zumutbar ist,
berechtigt, die kostenfreie Einsendung des beanstandeten Gegenstandes zu
verlangen. Bei gegebener Gewährleistungspflicht erstatten wir die
Versandkosten.
2. Für die Freiheit von bei Gefahrenübergang nachweisbar vorhanden
gewesener offensichtlicher oder versteckter Mängel des Liefergegenstandes
haften wir unter Ausschluss des Rechts des Kunden, Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) oder Auflösung des Vertrags (Wandlung) zu
verlangen, in der Weise, dass wir nach unserer Wahl die gelieferte Ware
unentgeltlich nachbessern oder durch mangelfreie Ware ersetzen. Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung steht dem Kunden das
Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom
Vertrag (Wandlung) zu.
3. Für das Vorhandensein ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften haften wir
nur auf Ersatz des unmittelbar auf dem Fehlen der zugesicherten Eigenschaft
beruhenden Schadens und nicht auf durch die Verwendung des
Liefergegenstandes entstehende Personen-, Sach- oder Vermögensschäden,
es sei denn, dass die Zusicherung gerade vor solchen Schäden aus der
Verwendung des Liefergegenstandes schützen sollte. Auch sonstige
Schadenersatzansprüche des Kunden oder Dritter zum Ausgleich etwaiger
Schäden durch die Verwendung des Liefergegenstandes sind
ausgeschlossen, soweit nicht – insbesondere nach den Grundsätzen der
Produzentenhaftung – etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist.
4. Der Ersatz von Folgeschäden jeder Art (einschließlich, aber nicht begrenzt auf
Schäden in Form entgangenen Gewinns und/oder frustrierten Zeitaufwandes)
ist grundsätzlich ausgeschlossen.
F. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Kunde ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt folgendes:
a) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als
ausschließlicher Gerichtstad das für 1030 Wien sachlich zuständige
Gericht vereinbart.
b) Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Verpflichtung ist 1030 Wien.
G. Sonstiges
Die Beziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem
österreichischen Recht.
Wien, Oktober 202