ALLGEMEINE GESCHĂ„FTSBEDINGUNGEN (AGB)

A. Anwendungsbereich/Nebenabreden
1. Die nachfolgenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) 
werden Bestandteile aller bis zur Ausgabe neuer AGB – auch in laufender 
künftiger Geschäftsverbindung – geschlossenen Verträge über 
Warenlieferungen und Leistungen oder sonstiger Geschäftsbeziehungen. 
Dies gilt auch, wenn später telefonische oder mündliche Abschlüsse nicht 
ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Anerkennung dieser 
Geschäftsbedingungen getätigt werden.
2. Anders lautende Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen des 
Kunden gelten nur nach entsprechender schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Abweichende mündliche Absprachen, Nebenabreden und Änderungen der 
getroffenen Vereinbarungen haben nur mit unserer schriftlichen Bestätigung 
Gültigkeit.


B. Lieferfristen/Transport
1. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt 
oder Betriebsstörungen, bei Arbeitskämpfen insbesondere Streik oder 
Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
unserer Einflussmöglichkeiten liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich 
auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss 
sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unserem Vorlieferanten eintreten. 
Schadenersatzansprüche des Kunden entstehen hierdurch nicht, Die 
vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn 
sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende 
derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst 
mitgeteilt. Das Vorliegen solcher Umstände berechtigt uns zudem, vom 
Vertrag zurückzutreten.
2. Teillieferungen sind zulässig. Ansprüche aus Ersatzlieferung und/oder 
Schadenersatz werden in all diesen Fällen ausgeschlossen und berechtigen 
nicht zum Vertragsrücktritt.
3. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung des Kunden und Gefahr, gleichgültig 
wer die Frachtkosten trägt. Versandart, Versandweg und Verpackung werden 
mangels besonderer Anweisung des Kunden nach unserem Ermessen
bestimmt. Erfolgt auf Wunsch des Kunden eine besondere Art des Versands, 
so gehen die zusätzlichen Kosten ohne Rücksicht auf die Einhaltung von 
Lieferterminen in jedem Fall zu dessen Lasten. Ab einem Bestellwert von € 
500,- werden keine Transportkosten verrechnet.
4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, so können wir für die Über-
/Annahme der Ware eine Nachfrist setzen. Über die nach Ablauf dieser Frist 
vom Kunden nicht übernommene Ware sind wir sofort verfügungsberechtigt; 
weiter können wir ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und 
den Kunden für jeden uns aus dem Annahmeverzug oder der Nicht-Annahme 
entstandene Schaden haftbar machen.


C. Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass etwas anderes 
schriftlich von uns erklärt wird; insbesondere sind unsere in Katalogen, 
Broschüren oder Anzeigen angegebenen Preise unverbindlich.
2. Alle mündlichen und schriftlichen Preisangaben verstehen sich in Euro (€) 
ausschließlich Mehrwertsteuer und, soweit nichts anderes vereinbart ist, ohne 
Kosten der Verpackung, des Transportes und/oder einer 
Transportversicherung sowie ohne sonstige Spesen. 
3. Wir stellen grundsätzlich unsere am Tage der Annahme der Bestellung 
gültigen Listenpreise in Rechnung und legen die zu diesem Zeitpunkt 
maßgeblichen Konditionen zugrunde. Die Mehrwertsteuer wird in der am Tag 
der Lieferung geltenden Höhe berechnet.
4. Bezieht sich eine Bestellung ganz oder teilweise auf im Zeitpunkt ihres 
Einganges in unserem Lager nicht verfügbare Ware, so teilen wir dies dem 
Kunden unter Hinweis darauf, dass wir die Ware für ihn bestellt haben, 
unverzüglich mit.
5. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb 
von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder bei Zahlungseingang 
innerhalb von 10 Tage ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto zur 
Zahlung fällig. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir nach 
vorausgehender Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% p.m. 
vorzusehen. Wechsel und Scheck werden nur nach besonderer Vereinbarung 
unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen, Wechselsteuer und 
Bankprovision erfüllungshalber angenommen. Aufrechnung und 
Zurückhaltung wegen nicht anerkannter Gegenforderungen aus laufender 
Geschäftsverbindung mit uns sind ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Gegenüber neuen Kunden behalten wir uns Lieferungen gegen Nachnahme 
oder Vorauskassa vor. Bei den übrigen Kunden gilt dasselbe, sofern im Laufe 
der Geschäftsbeziehung Zweifel an deren Kreditwürdigkeit oder 
Zahlungsfähigkeit auftreten. Schecks werden nur erfüllungshalber 
angenommen.


D. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Schecks bis zu 
deren Einlösung) sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen 
aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Soweit der Wert der 
Vorbehaltsware unsere Forderungen um mehr als 25% übersteigt, geben wir 
auf Anforderung des Kunden Ware nach unserer Wahl frei.
2. Ein Wiederverkäufer darf die Ware im Rahmen eines ordentlichen 
Geschäftsganges unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen. Andere 
Verfügungen, insbesondere die Verpfändung und Sicherungsübereignung 
sind nicht gestattet. Die aus dem Verkauf entstehenden Forderungen und 
Nebenrechte gelten zur Sicherung unserer Forderungen aus der 
Geschäftsverbindung – auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Einzelfall –
als im Voraus an uns abgetreten. Der Wiederverkäufer ist ermächtigt, die 
abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen 
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Bei 
Bezahlung durch den Empfänger der Lieferung tritt der Erlös an die Stelle der 
Ware. Übersteigt der Wert der uns zur Sicherung dienenden Forderung die 
Summe unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 25%, 
so sind wir insoweit zur Rückübertragung von Forderungen nach unserer Wahl 
verpflichtet, wenn der Kunde dies verlangt.
3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die 
Verantwortung für den Kaufgegenstand, insbesondere auch die Gefahr des 
zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung. 
4. Schäden an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sowie Zugriffe 
Dritter auf diese Waren oder an uns abgetretene Forderungen sind uns vom 
Kunden unverzüglich anzuzeigen. 
5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder Pfändung des 
Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.


E. Gewährleistung
1. Qualitätsmängel (Sachmängel, Falschlieferung oder Fehlmengen) oder 
fehlende zugesichert Eigenschaften sind uns innerhalb von 14 Tagen nach 
Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist können 
Gewährleistungsansprüche nicht mehr gelten gemacht werden. Wir sind, 
soweit dies nach Art des Liefergegenstandes dem Kunden zumutbar ist, 
berechtigt, die kostenfreie Einsendung des beanstandeten Gegenstandes zu 
verlangen. Bei gegebener Gewährleistungspflicht erstatten wir die 
Versandkosten.
2. Für die Freiheit von bei Gefahrenübergang nachweisbar vorhanden 
gewesener offensichtlicher oder versteckter Mängel des Liefergegenstandes 
haften wir unter Ausschluss des Rechts des Kunden, Herabsetzung des 
Kaufpreises (Minderung) oder Auflösung des Vertrags (Wandlung) zu 
verlangen, in der Weise, dass wir nach unserer Wahl die gelieferte Ware 
unentgeltlich nachbessern oder durch mangelfreie Ware ersetzen. Bei 
Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung steht dem Kunden das 
Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom 
Vertrag (Wandlung) zu. 
3. Für das Vorhandensein ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften haften wir 
nur auf Ersatz des unmittelbar auf dem Fehlen der zugesicherten Eigenschaft 
beruhenden Schadens und nicht auf durch die Verwendung des 
Liefergegenstandes entstehende Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, 
es sei denn, dass die Zusicherung gerade vor solchen Schäden aus der 
Verwendung des Liefergegenstandes schützen sollte. Auch sonstige 
Schadenersatzansprüche des Kunden oder Dritter zum Ausgleich etwaiger 
Schäden durch die Verwendung des Liefergegenstandes sind 
ausgeschlossen, soweit nicht – insbesondere nach den Grundsätzen der 
Produzentenhaftung – etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist.
4. Der Ersatz von Folgeschäden jeder Art (einschließlich, aber nicht begrenzt auf 
Schäden in Form entgangenen Gewinns und/oder frustrierten Zeitaufwandes) 
ist grundsätzlich ausgeschlossen.


F. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Kunde ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen 
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt folgendes:
a) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als
ausschließlicher Gerichtstad das für 1030 Wien sachlich zuständige
Gericht vereinbart.
b) Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Verpflichtung ist 1030 Wien.


G. Sonstiges
Die Beziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem 
österreichischen Recht.
Wien, Oktober 202